Besondere Verkehrsregeln im Ausland

Nicht jeder weiß, dass im Ausland viele Verkehrsregeln bestehen, die es in Deutschland nicht gibt



Australien

  • Linksverkehr

Belgien

  • Das Parkverbot gilt an Bordsteinen mit gelber Linie sowie auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien (weiße Zick-Zack-Linien)
  • An Ort und Stelle können Bußgelder erhoben werden
  • Warnwestenpflicht
  • Am Tage gilt für Mopeds und Motorräder Lichtpflicht

Bosnien-Herzegowina
  • Das Mitführen eines Abschleppseils sowie eines Satzes Ersatzglühlampen ist Vorschrift
  • Ganzjährig gilt auch am Tag Lichtpflicht
  • Warnwestenpflicht für Fahrer und Insassen, die den Wagen auf Landstraßen und PKW verlassen
  • Ersatzglühlampen und ein Abschleppseil
  • Winterausrüstung vom 15. November bis 15. April
Bulgarien
  • Das Ein- oder Ausführen von Reservesprit ist verboten
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden
  • In Einbahnstraßen darf nur auf der linken Fahrbahnseite geparkt werden
  • Warnwestenpflicht
  • Feuerlöscherpflicht
  • Vom 01. November bis 31. März gilt Taglichtpflicht
Dänemark
  • Geldbuße gibt es für das Parken ohne Parkscheibe, Parkscheiben sind vorgeschrieben
  • Vorfahrt hat der Kreisverkehr
  • Die weißen Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten "Vorfahrt gewähren"
  • Am Tag gilt Lichtpflicht
  • Feuerlöscher (empfohlen)
  • Innerhalb 10m vor und hinter einer Kreuzung besteht Parkverbot
  • Die Mitnahme von Reservekraftstoff ist bei Fährtransport nicht erlaubt
Estland
  • Für Pkw und Motorrad gilt ganzjährig Lichtpflicht
  • Die Polizei immer bei Unfällen benachrichtigen
  • Inhaber von älteren Führerscheinen sollten ersatzweise einen internationalen Führerschein mitführen
  • Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. Dezember bis 1. März
  • Zwei Warndreiecke für PKW
  • Feuerlöscher
  • Hemmschuhe
  • Verbandszeug und Warndreieck auch für Motorradfahrer
  • Winterreifen vom 1. Dezember bis 1. März Pflicht
Finnland
  • Auch am Tag gilt ganzjährig Lichtpflicht
  • Das Verkehrsschild "Vorfahrt achten" ist gelb und hat einen roten Rand, zum Teil wird nur negativ beschildert, d.h. das "Vorfahrt gewähren" - Schild fehlt auf der bevorrechtigten Straße
  • Vorfahrt haben grundsätzlich die Straßenbahnen
  • Warnwestenpflicht für PKW und Motorräder
  • Die Winterreifenpflicht gilt von Anfang Dezember bis Ende Februar
  • Die Mitnahme von Reservekraftstoff ist bei Fährtransport nicht erlaubt
Frankreich
  • Bei gelben Fahrstreifen am Fahrbahnrand gilt Parkverbot
  • Das Parken in der "Zone Bleue" ist nur mit Parkscheibe erlaubt
  • Warnwestenpflicht (für alle Insassen)
  • Bei Nässe muss das Tempolimit auf Autobahnen um 20km/h verringert werden
  • Das Fahren mit Abblendlicht ist bei Regen, Schneefällen sowie im Tunnel und in Galerien vorgeschrieben
  • Lichtpflicht auch am Tag für einspurige Kraftfahrzeuge
  • Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 10 Jahren nicht transportiert werden
  • Der Gebrauch und das Mitführen von Radarwarnern ist verboten
  • Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten
  • Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5. Denken Sie daran ein Alkoholtestgerät mit sich zu führen. Das Gerät kann nur einmal verwendet werden.
Griechenland
  • Bei gelben Fahrstreifen am Fahrbahnrand gilt Parkverbot
  • Das Einführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist verboten
  • Kraftstoffmitnahme in Kanistern auf Fährschiffen ist verboten
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Am Tag gilt Lichtpflicht für Motorräder
  • PKW dürfen am Tag nur bei schlechter Sicht das Abblendlicht einschalten. Ausnahme: für Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht.
  • Feuerlöscherpflicht für PKW
Großbritannien
  • Linksverkehr
  • Die Scheinwerfer müssen am Pkw für den Linksverkehr eingestellt werden
  • Gelbe oder rote Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Park- oder Halteverbot zu der auf Schildern angegebenen Zeit. Halteverbot gilt auf oder an den Rändern einer Straße mit weißer Doppellinie entlang der Straßenmitte
  • Die Mitnahme von Reservekraftstoff ist bei Fährtransport nicht erlaubt
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 14 Jahren nicht transportiert werden
Irland
  • Linksverkehr
  • Die Scheinwerfer müssen am Pkw für den Linksverkehr eingestellt werden
  • Parken ist auf Straßen mit dem Zeichen NO WAITING und auf gelben Linien verboten
  • Die Mitnahme von Reservekraftstoff ist bei Fährtransport nicht erlaubt
  • Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht transportiert werden
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
Island
  • Am Tag gilt Lichtpflicht für alle Kraftfahrzeuge
  • Bei durchgezogener gelber Linie am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei unterbrochener Parkverbot
  • Die Einfuhr von Reservekraftstoff ist nicht erlaubt
Italien
  • An schwarz-gelb markierten Bordsteinen gilt Parkverbot
  • Außerorts und auf Autobahnen gilt Lichtpflicht für PKW, für Mopeds und Motorräder auch in Ortsgebieten
  • Warnwestenpflicht für PKW
  • Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist verboten
  • Im Mautstellen-Bereich ist das Wenden oder Rückwärtsfahren verboten, es drohen hohe Bußgelder
  • Winterreifenpflicht in den Herbst-/Wintermonaten abhängig von der jeweiligen Region
Kanada
  • Der Besitz von Radarwarnern ist in den meisten Provinzen verboten
  • Am Tag gilt Lichtpflicht
  • Das Vorbeifahren an haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht ist nicht erlaubt. In einigen Provinzen gilt das auch für den Gegenverkehr
  • In unmittelbarer Nähe zu Hydranten ist Parken untersagt. über den genauen Abstand (zwischen 3 und 6 m) gibt es je nach Stadt unterschiedliche Regelungen
Kroatien
  • Das Vorbeifahren an haltenden Schulbussen ist nicht erlaubt
  • Während des gesamten überholvorganges muss geblinkt werden
  • Reservelampen-Set muss mitgeführt werden
  • Das Ein- oder Ausführen von Reservesprit ist verboten
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Während der Winterzeit gilt Lichtpflicht, für Motorräder ganzjährig
  • Warnwestenpflicht
  • Feuerlöscher-Pflicht in gewerblichen Fahrzeugen
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden
  • Vom 1. November bis 30. April sind für bestimmte Strecken Winterausrüstungen vorgeschrieben
Lettland
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht für alle Kraftfahrzeuge
  • Bei Unfall muss die Polizei verständigt werden
  • Inhaber von älteren Führerscheinen sollten ersatzweise einen internationalen Führerschein mitführen
  • Winterreifenpflicht für Pkw von Dezember bis März
  • Feuerlöscher
  • Verbandszeug und Warndreieck auch für Motorradfahrer mit Beiwagenmaschinen
Liechtenstein
  • Halteverbot gilt bei gelben Linien am Fahrbahnrand
  • Parkverbot gilt bei gelben Kreuzen am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind
  • Zollfrei dürfen 25L Reservekraftstoff eingeführt werden
Litauen
  • Die Polizei immer bei Unfällen benachrichtigen
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Zollfrei dürfen 20 Liter Reservekraftstoff eingeführt werden
  • Beim Verlassen der Haltestellen haben Busse Vorfahrt
  • Warnwestenpflicht und Feuerlöscherpflicht
  • Winterreifenpflicht von November bis April
Luxemburg
  • Warnwestenpflicht
  • Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Licht fahren
  • An Bordsteinen mit gelber Linie gilt Parkverbot
  • Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen
  • Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist verboten
  • Sicherheitsabstand von min. 5 m im Tunnel einhalten (soweit möglich)
Malta
  • Linksverkehr
  • Die Mitnahme von Reservekraftstoff ist bei Fährtransport nicht erlaubt
Marokko
  • Rechts-vor-Links gilt im Kreisverkehr
  • Rotweiße Streifen am Randstein bedeuten Parkverbot
  • Bei einem Unfall mit Personenschaden ist immer die Polizei zu holen.
Mazedonien
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Winterreifenpflicht von November bis März
  • Bei Unfall die Polizei rufen
  • Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht transportiert werden
Mexiko
  • "Buckel" auf Landstraßen sollen die Geschwindigkeit beschränken
  • Kinder unter 5 Jahren dürfen in Mexiko nicht auf den Vordersitzen befördert werden
  • Motorräder, Mopeds und dreirädrige Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Licht fahren
  • 2 Warndreiecke Pflicht bei Kfz
Montenegro
  • Bei Unfall die Polizei rufen; bei der Ausreise muss der Unfallbericht vorgelegt werden
  • Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- und Aussteigen anhalten
  • Warnwestenpflicht
  • Lichtpflicht auch tagsüber für alle Fahrzeuge
  • Zwischen dem 15. November und 31. März besteht Winterreifenpflicht
  • Gespannfahrer müssen zwei Warndreiecke mitführen
Neuseeland
  • Linksverkehr
  • Die Lichtpflicht für Motorräder gilt auch am Tag.
  • Ein rundes weißes Schild mit rotem Rand und schwarz LSZ (Limited Speed Zone) in der Mitte, erlaubt sind 50 km/h
  • Bei gelben Randmarkierungen ist das Parken nicht erlaubt.
Niederlande
  • Bei gelben Bordsteinkanten ist das Parken nicht erlaubt
  • Parken nur mit Parkscheibe in „blauen Zonen“ erlaubt, bei Parkverstößen wird oft eine Parkkralle angebracht
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
Norwegen
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Die Mitnahme von Reservekraftstoff ist bei Fährtransport nicht erlaubt
  • Das Parken Innerhalb "Blauer Zonen" ist gebührenpflichtig
  • Warnwestenpflicht für Fahrer in Norwegen zugelassener Kfz und Motorräder
  • Warnschilder beachten - Wildwechsel
  • Eine durchgehende weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot
  • Straßenbahn hat Vorfahrt
Österreich
  • Parkverbot bei gelben Zick-Zack-Linien
  • Warnwestenpflicht
  • Von November bis April gilt Winterreifenpflicht bei Schnee, Matsch oder Eis
  • An Ort und Stelle kann ein Verwarngeld erhoben werden
  • Das Vorbeifahren an haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht und gelb-roten Warnleuchten ist nicht erlaubt
  • Motorrad- und Mopedfahrer müssen einen kleinen Verbandskasten bzw. Verbandsbeutel mitführen
Polen
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Haftstrafen bei Verstößen der Promille-Grenzen möglich
  • Bei Unfall die Polizei rufen
  • Bei Ein-/Ausreise darf Reservekraftstoff verzollt werden
  • überholverbot gilt im Bereich von Kreuzungen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Fußgänger- und Radüberwegen sowie an Bahnübergängen
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Ein KFZ-Auslandsschutzbrief wird empfohlen
Portugal
  • Warnwestenpflicht
  • Rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor Radfahrern und Fuhrwerken
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Auf Autobahnen dürfen Fahranfänger nur 90km/h fahren
  • Lichtpflicht auch tagsüber
  • Ersatzglühlampen werden empfohlen
Rumänien
  • Lichtpflicht auch am Tage auf Autobahnen und außerorts
  • Warnwestenpflicht für alle Insassen
  • Auf Brücken gilt überholverbot
  • Bei Unfall die Polizei rufen
  • Kinder bis 12 Jahre müssen auf dem Rücksitz befördert werden
  • Bei winterlichen Straßenverhältnissen, Schnee oder Eis auf den Straßen müssen Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein
  • Ein- bzw. Ausführen von Reservekraftstoff ist verboten
  • Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitführen
Russland
  • Von Ausländern dürfen Anhalter nicht mitgenommen werden
  • Wartepflichtig sind Fahrzeuge im Kreisverkehr
  • Überholverbot im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht für Motorräder, für andere Kfz auf Außerortsstraßen
Schweden
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Das Einschalten von Nebelschlussleuchten ist nicht erlaubt
  • Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt
  • Halteverbot bei durchgehender, gelber Linie am Fahrbahnrand
  • Parkverbot bei gestrichelter, gelber Linie oder gelber Zickzack-Linie am Fahrbahnrand; unser Schild "eingeschränktes Halteverbot" bedeutet ebenfalls "Parkverbot"
  • Die Mitnahme von Reservekraftstoff ist bei Fährtransport nicht erlaubt
  • Wildunfälle müssen sofort gemeldet werden
  • Warnschilder beachten - Wildwechsel
  • Von Dezember bis März gilt Winterreifenpflicht
Schweiz
  • Halteverbot gilt bei gelben Linien am Fahrbahnrand, Parkverbot bei gelben Kreuzen mit gelben Verbindungslinien
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht ab 01. Januar 2014. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen wurden.
  • Reservekraftstoff bis 25 Liter darf zollfrei eingeführt werden
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Bei schweren Verkehrsverstößen drohen hohe Bußgelder
Serbien
  • Tempo 30 vor Schulen
  • Licht am Tag Pflicht für alle Fahrzeuge
  • Warnweste für PKW und Motorräder
  • Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten
  • Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten
  • Autofahrer müssen einen Satz Ersatzglühlampen im Fahrzeug mit sich führen
  • In der Zeit zwischen 1. November und 1. April gilt für die beiden Antriebsreifen die Winterreifenpflicht
  • Es ist verpflichtend, nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu verständigen
Slowakei
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Warnwestenpflicht auch für Motorradfahrer
  • Reservekraftstoff bis 20 Liter darf zollfrei eingeführt werden
  • Bei Unfall die Polizei rufen
  • Inhaber von älteren Führerscheinen sollten ersatzweise einen internationalen Führerschein mitführen
  • Situative Winterreifenpflicht
  • Parkverbot gilt bei gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand
  • Empfohlen wird das Mitführen von Ersatzglühbirnen
Slowenien
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuginsassen
  • Reservekraftstoff bis 10 Liter darf zollfrei eingeführt werden
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht transportiert werden
  • Empfohlen wird das Mitführen von Ersatzglühbirnen
  • Innerhalb von weiß gekennzeichneten Zonen ist das Parken für 2 Stunden erlaubt
  • Winterreifen-Pflicht vom 15. November bis 15. März sowie bei winterlichen Fahrverhältnissen
  • Während des gesamten überholvorganges muss geblinkt werden
  • Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten
  • Bei jedem Zurücksetzen des Fahrzeugs muss die Warnblinkleuchte betätigt werden
Südafrika
  • Es gilt das Linksfahrgebot und RechtsÜberholen
  • Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 14 Jahren nicht transportiert werden
  • Rechts-vor-Links gilt auch im Kreisverkehr
  • Bei nebligen und staubigen Bedingungen (z.B. Fahren im Sand) ist das Licht anzuschalten
  • Parkverbot kann außer durch Schilder auch durch gelbe Straßenmarkierung angeordnet werden
  • An vielen Kreuzungen und Einmündungen sind sogenannte 3- bzw. 4-waystop- Schilder aufgestellt: Hier wird in der Reihenfolge weitergefahren, in der man ankommt
Spanien
  • Warnwestenpflicht
  • Das Telefonieren mit einem Headset ist verboten, telefonieren im Auto ist nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung erlaubt, Kabelverbindungen mit Kopfhörer sind verboten
  • Privatfahrzeuge dürfen nicht abschleppen
  • Mitfahrende Hunde haben Anschnallpflicht
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Vorgeschrieben ist das Mitführen von Ersatzglühbirnen
  • Einspurige Kfz müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren
  • Gelbe Linien (zick-zack oder unterbrochene) am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot, an blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt
Tschechien
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuginsassen
  • Bei Unfall die Polizei rufen
  • Reservekraftstoff bis 10 Liter darf zollfrei eingeführt werden
  • Mitführen von Ersatzglühlampen
  • Bei Verdacht auf Alkoholkonsum ist die Polizei zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt
  • Situative Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 31. März für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge
  • Abbiegende Straßenbahnen haben Vorrang, Straßenbahnen dürfen ausschließlich rechts überholt werden
Türkei
  • Schneeketten- und Bremskeilpflicht bei Schneefall
  • Grundsätzlich Hupen beim Überholen und vor Kurven
  • Reservekraftstoff bis 25 Liter darf zollfrei eingeführt werden
  • Bei Unfall mit Verletzten oder erheblichem Sachschaden die Polizei rufen
  • 2 Warndreiecke
  • Feuerlöscher
  • Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden
Tunesien
  • Rechts-vor-Links gilt auch im Kreisverkehr
  • Parkverbot bei rot-weißen oder gelben Linien am Fahrbahnrand
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz mitfahren
  • Zwei Warndreiecke
  • Feuerlöscher
  • Bei einem Unfall mit Personenschaden Polizei rufen
  • Innerhalb von Orten ist nachts bei ausreichender Straßenbeleuchtung mit Standlicht (statt mit Abblendlicht) zu fahren
Ukraine
  • Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,45 m nicht transportiert werden
  • Feuerlöscher-Pflicht
  • Auf Parkplätzen in Städten gilte eine maximale Parkdauer von 30 Minuten, Parktickets sind bei den Parkplatzbediensteten zu erwerben
  • Warnwestenpflicht
Ungarn
  • Gebührenpflichtige Parkflächen können mit einem gültigen Behindertenausweis im Auto kostenlos genutzt werden
  • Tagsüber gilt Lichtpflicht
  • Gelbe Zickzacklinie am Fahrbahnrand bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien bedeuten Halteverbot
  • Warnwestenpflicht für alle Insassen
  • Das Ein- bzw. Ausführen von Reservekraftstoff ist verboten
  • Das Übernachten an Parkplätzen oder Straßen ist nicht erlaubt
  • Bei Unfall die Polizei rufen
USA
  • Verkehrsregeln sollten vor Ort erfragt werden, in einzelnen Bundesstaten unterschiedliche Verkehrsregeln möglich
  • überholverbot von Schulbussen mit eingeschaltetem Blinker, der Gegenverkehr muss auch anhalten
  • Bei Unfall die Polizei rufen
  • Schalten Sie bei Regen das Abblendlicht ein, das ist in der Hälfte der Bundesstaaten Pflicht
  • In vielen Bundesstaaten ist Licht am Tag für Motorräder verpflichtend, in manchen Staaten ist es auch für Pkw verpflichtend, wenn dies die Wetterbedingungen erfordert - es wird empfohlen, immer mit Licht am Tag zu fahren
  • Mitnahme eines Feuerlöschers und eines Verbandspakets wird empfohlen
Zypern
  • Linksverkehr
  • Bei Dunkelheit und Dämmerung muss auf Landstraßen beim Parken das Parklicht eingeschaltet werden (eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang)
  • Die Mitnahme von Reservekraftstoff ist bei Fährtransport nicht erlaubt
  • Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 5 Jahren nicht transportiert werden, bis 10 Jahren nur dann, falls entsprechende Kindergurte auf dem Vordersitz angebracht sind
  • 2 Warndreiecke
  • Warnweste: das Tragen von Warnwesten außerhalb geschlossener Ortschaften bei Unfällen oder Pannen gilt als Pflicht
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