Wichtige Reiseversicherungen

Reiserücktrittsversicherung


Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Stornokosten, die entstehen, wenn eine Reise wegen unerwarteter Umstände nicht angetreten werden kann. Die Reiseveranstalter belasten ihre Kunden in der Regel dann mit Stornogebühren, die bis zu 100% betragen können.

Versicherbare unvorhersehbare Umstände sind z.B.

  • Tod
  • eine unerwartete schwere Erkrankung oder Unfall
  • Impfunverträglichkeiten

Viele Versicherer bieten auch Versicherungsschutz bei plötzlicher Arbeitslosigkeit oder bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit nach Arbeitslosigkeit.

Reiserücktrittsversicherungen gibt es als sog. Einmalpolicen nur für eine Reise oder auch als Jahrespolicen für alle Reisen innerhalb des Jahres.

Zu beachten sind Abschlussfristen. Daher sollte man sich frühzeitig entscheiden, eine Rücktrittsversicherung zu buchen.


Reiseabbruchversicherung


Wenn man gezwungen ist, seine Urlaubsreise vorzeitig abzubrechen, so erstattet eine Reiseabbruchversicherung die evtl. zusätzlich entstehenden Kosten, z.B. vorzeitiger Rückflug, durch die folgenden im Beispiel aufgeführten Günde:

  • Tod eines nahen Angehörigen
  • ein schwerer Unfall
  • eine plötzliche Erkrankung
  • Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse

sein.

Bitte beachten: Eine Reiseabbruchversicherung ist etwas anderes als eine Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Stornokosten lediglich bis zum Reiseantritt. Sollten Sie beispielsweise auf dem Flughafen eine plötzliche Herzattacke erleiden, so ist die Reiserücktrittsversicherung schon nicht mehr zur Leistung verpflichtet.

In vielen Fällen ist es möglich, eine Reiseabbruchversicherung in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


Auslandsreisekrankenversicherung


Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor Arzt- und Krankenhauskosten, die bei einer plötzlichen Erkrankung im Urlaubsland entstehen. Ebenfalls abgedeckt sind Kosten für einen medizinisch notwendigen / sinnvollen Rücktransport aus dem Urlaubsland.

Zwar werden von den Krankenkassen in vielen Urlaubsländern aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens krankheitsbedingte Kosten übernommen, doch in der Regel nur in der Höhe, die bei einer Erkrankung im Heimatland entstehen würden. In vielen Ländern, besonders in den USA, sind die Behandlungskosten vielfach höher als in Deutschland. Daher ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, zumal die Beiträge erschwinglich sind, dringend zu empfehlen.


Reisegepäckversicherung


Sollten Ihnen Ihr Reisegepäck unverschuldet verlorengehen oder beschädigt werden, so ersetzt Ihnen eine Reisegepäckversicherung die entstandenen Kosten für die Wiederbeschaffung.

Tipp: Sollten Sie eine Hausratversicherung haben, so benötigen Sie in der Regel für Reisen innerhalb Europa keine zusätzliche Reisegepäckversicherung (ausgenommen: Schiffsreisen). Viele Versicherer bieten sogar weltweiten Versicherungsschutz. Prüfen Sie daher Ihre Hausratpolice.


Reiseversicherungspakete


Viele Versicherer bieten Reiseversicherungspakete an, die einen erweiterten Versicherungsschutz beinhalten








Copyright 2018 by Urlaubscheckliste.eu
Alle Rechte vorbehalten